PRIVATPRAXIS
Dr. med. Astrid Offer
Dr. med. Astrid Offer ist Mitglied im Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW).
Als selbständige Betriebsärztin ist sie Beraterin für Führungskräfte und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer in allen arbeitsmedizinischen Fragen und arbeitet mit dem Personalbereich, der Unternehmensleitung, ggf. der Mitarbeitervertretung und Sicherheitsfachkraft zusammen.
Sie arbeitet in der Regel in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten der Betriebe bzw. per Video.
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Leistungen im Arbeitsschutz
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV auch als Angebots-, Pflicht- oder Wunschvorsorgen bekannt (besser bekannt als ehemals sog. G-Untersuchungen) sind zum Beispiel:
Weitere Leistungen im Arbeitsschutz
Leistungen in der betriebsärztlichen Betreuung eines Betriebes
Für die Arbeitgeber gibt es im betrieblichen Gesundheits- & Arbeitsschutz sozusagen Pflichtelemente und Kürelemente. Als Betriebsärztin ist Dr. Offer auch beratend tätig, damit der Arbeitgeber seine Pflichten und Herausforderungen gut wahrnehmen kann.
Pflichten des Arbeitgebers
Pflichten und Herausforderungen
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) wie zum Beispiel:
Herausforderungen
Als Betriebsärztin vertritt Dr. Offer die moderne Auffassung der Arbeitsmedizin. Sie ist im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) tätig, was BEM und BGF sowie den klassischen Arbeitsschutz beinhaltet.
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Psychische Belastungen
Durch ihre Qualifikationen und Weiterbildungen kann Dr. Offer Ihnen außerdem ein spezielles Angebote insbesondere im Bereich psychischer Prävention bzw. im Sinne der psychischen Gefährdungsbeurteilung und Analyse psychischer Belastungen sowie Mentalcoaching oder Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung machen.
Die Arbeitswelt wandelt sich: hoher Termindruck, größere Arbeitsinhalte und -umfänge, sowie stetige Veränderungen in den Arbeitsabläufen können von den Mitarbeitern aber auch den Arbeitgebern als (psychische) Belastung wahrgenommen werden. Der Anteil der Fehltage an allen Krankschreibungen hat sich laut Deutscher Bundestherapeutenkammer seit dem Jahr 2000 verdoppelt.
Die
Gefährdungsbeurteilung, wie sie in §5 des Arbeitsschutzgesetzes verankert ist, ist als Instrument gedacht, psychische Belastungen im Betrieb erfolgreich zu identifizieren bzw. zu vermeiden. Geeignete Verbesserungsmassnahmen können individuell gesucht und gefunden werden.
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Bewegtes Arbeiten
Als Diplom-Sportlehrerin rät Dr. med. Astrid Offer zum "bewegten Arbeiten". Moderne Bürobeschäftigte verbringen etwa 80% ihrer Arbeitszeit sitzend. Und das hat Folgen: Der Stoffwechsel erlahmt, das Risiko an Diabetes und Krebs zu erkranken steigt. Neuere Studien belegen zudem, dass selbst regelmässiger Sport nach der Arbeit die Folgen des langen Sitzens nicht ausgleichen. Unter dem Motto "bewegter Arbeiten" sollten 25% der Arbeitszeit im Stehen, Gehen oder bei leichter körperlicher Aktivität ausgeübt werden. Wie das geht? Stellen Sie Ihre konkrete Anfrage!
Weiteres auf der Internetseite der Betriebsmedizin medi-amo