Einzeltherapie


EINZELTHERAPIE 


"Die Einzeltherapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, in dessen Mittelpunkt der Patient steht und die therapeutische Beziehung".


Dr. med. Astrid Offer

Ärztliche Psychotherapeutin



Nehmen Sie gerne Kontakt auf zur Vereinbarung eines Erstgespräches!





Ich biete kognitive Verhaltenstherapie in Einzeltherapie an - falls erforderlich mit Angehörigen- oder Paargesprächen.


In der Regel dauert eine Sitzung 50 min, beginnt zur vollen Stunde und wird wöchentlich oder 2-4 mal/Monat eine Therapiesitzung vereinbart. Ausnahmen können dabei auftreten.

Zum Ende der Therapie wird die Frequenz in der Regel reduziert (sog. Ausschleichen der Therapie). Ausnahmen kommen vor.


Im Verlauf der Therapie werden wir Ihre Beschwerden genau herausarbeiten und gemeinsam daran arbeiten, die Beschwerden zu verringern oder evtl. zu beseitigen. Dabei geben Sie das Tempo vor. Gute therapeutische Arbeit braucht Zeit. Ich stehe Ihnen dabei zur Seite und erarbeite mit Ihnen notwendige Maßnahmen, mit denen Sie Ihre Position im Leben wiederfinden oder neu bestimmen können. Die Verhaltenstherapie setzt voraus, dass Sie mitarbeiten möchten und auch zu Hause bzw. im privaten Bereich neue Verhaltensweisen einüben. Es gibt Kurzzeittherapien, Langzeittherapien, Sprechstunden und Akutbehandlung.




Als Privatpatient oder Beihilfeberechtigter, der mit seiner privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle abrechnen will,  gibt es Vorgaben der Kostenerstatter zur möglichen Anzahl der Therapiestunden oder zum Ablauf der Therapie. In der Regel ähneln diese den Vorgaben für Kassenpatienten.


Als Kassenpatient (in der sog. Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherungen) gibt es Vorgaben, wie eine Therapie formal abläuft:

In einem ersten Vier-Augen-Gespräch (sog. Erstgespräch) lernen wir uns zunächst kennen. Sie gewinnen einen Eindruck von der Praxis und meiner Person und ich gewinne eine Übersicht über Ihr Problem oder Ihre Erkrankung.

Dem Erstgespräch folgen in der Regel 3 oder 4 weitere Sitzungen je nach Krankenkasse (insgesamt also 4 - 5 sog. probatorischen Sitzungen), die dazu dienen ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und einen aussagefähigen Gutachter-Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse stellen zu können zur Genehmigung Ihrer Therapie. Gleichzeitig wirken diese Stunden schon therapeutisch.

Es wird unterschieden in Kurzzeittherapie (12 - 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (45 oder 60 Sitzungen). Welche Therapieform in ihrem Fall sinnvoll und möglich ist, werden wir gemeinsam im Verlauf herausfinden können.

Zu den weiteren Informationen wie Honorar und ausführlicher Ablauf ...


Als
Selbstzahler bestimmen Sie die Anzahl der gewünschten Einzel-Therapiestunden. Als Selbstzahler kann auch jeder Privat- oder Kassenpatient auftreten. 

Für Angehöriger der Bundespolizei bestehen gesonderte Regularien, aber auch ein Bundespolizeiangehöriger kann als Selbstzahler auftreten.


Zu den weiteren Informationen wie Honorar und Ablauf ...


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