PRIVATPRAXIS
Dr. med. Astrid Offer
Als Ärztin rechnet Dr. med. Astrid Offer Ihre Leisitungen (soweit möglich) nach der Gebührenordnung für Ärzte ab (GoÄ). Coachings oder Trainings etc. werden mit einem zuvor individuell vereinbartem Honorar abgerechnet.
Im Bereich der Psychotherapie ergeben sich zum Beispiel bei Selbstzahlern, privaten Krankenkassen und Beihilfestellen folgende Sätze:
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten - ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten
2,3-facher Satz 100,55 Euro
2,8-facher Satz 122,42 Euro seit 01.03.2020
3,0-facher Satz 131,15 Euro seit 01.01.2024
3,5-facher Satz 153,00 Euro bei besonderem Aufwand
Beratung auch mittels Fernsprecher
2,3-facher Satz 10,72 Euro
bis
3,5-facher Satz 16,32 Euro bei besonderem Aufwand
Eigehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher (Dauer mindestens 10 Minuten)
2,3-facher Satz 20,11 Euro
bis
3,5-facher Satz 30,60 Euro bei besonderem Aufwand
Bei Terminabsage einer Therapiestunde innerhalb 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin
100,55 Euro
(auch bei Krankheit)
Dieses Bereitstellungshonorar ist durch die Krankenkassen nicht erstattungsfähig. Es kann entfallen, wenn die Therapeutin die Stunde mit einem anderen Patienten besetzen kann.
Es können Zuschläge hinzukommen für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen oder für Leistungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen.
Außerdem können Kosten für Anamnesen, Gutachterbericht, Psychologische Testverfahren, Bescheinigungen, Atteste, Rezepte, Arztbriefe etc. hinzukommen.